was es dir wert ist.
Grundsätzlich werden die Kosten für die Hebammenversorgung über den sogenannten Hebammenhilfevertrag von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dieses Leistungsangebot wird von privaten Versicherern nicht immer komplett erstattet und sollte im Vorfeld der Inanspruchnahme von Leistungen einer Hebamme von der Versicherten erfragt werden. Zusätzlich gibt es Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel), die privat in Rechnung gestellt werden und nicht von den Kassen übernommen werden oder nur (anteilig) nach Einreichen der Belege. Über die Kosten für eine IGeL wird die Hebamme immer im Vorfeld informieren.
die Rufbereitschaftspauschale
Während die Geburtsbegleitung über den Hebammenhilfe-Vertrag abgedeckt ist wird die Rufbereitschaft von bis zu 5 Wochen (von SSW 37+0 bis zur Geburt) von den Kassen nicht vergütet. Es lohnt sich die Privatrechnung einzureichen, da einige Krankenkassen diese Kosten anteilig oder sogar komplett übernehmen.
Für die dauerhafte Einsatzbereitschaft erheben wir eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 1000,-€.
die Partnergebühr
Wir freuen uns wenn der Partner am Geburtvorbereitungskurs teilnimmt. Dies ist jedoch keine Pflicht!
Die Gebühr für die Teilnahme beträgt 150,-€.
Auch hier übernehmen vielen Krankenkassen die Kosten anteilig oder sogar komplett.
Loslassen
Wenn du wirklich begriffen hast, was das ist
Loslassen, Hingabe
Wenn alles in deinem Körper offen, frei und entspannt ist,
auch der Mund, der Hals, die Hände, die Augen,
dann brauchst du im Grunde nichts mehr zu tun.
Es ist wie in der Liebe
öffne dich und lasse es geschehen.
Lass das Kind zur Welt kommen.
Es genügt schon, dass du ihm nichts entgegen setzt,
dass du dich nicht fürchtest, dich nicht verwirren lässt
von der Kraft, der ungeheuren Gewalt
mit der das Kind geboren werden will.
— Frederick Leboyer